Für Unternehmen in finanzieller Schräglage ist die Nachlassstundung ein optimales Sanierungsinstrument. Während dieser Zeit kann ein Unternehmen ohne das Risiko einer sofortigen Konkurseröffnung und der damit verbundenen Betriebseinstellung den Betrieb aufrecht erhalten und nach bestmöglichen Lösungen für Gläubiger und Arbeitnehmer suchen. Die Gläubiger ihrerseits können sicher sein, dass während der Nachlassstundung die Substanz des Unternehmens nicht geschmälert oder ein einzelner Gläubiger bevorzugt wird.

Das Wichtigste in Kürze

Sichergestellt wird dies durch die Sachwalterin. Die Lösung nach einer Stundungsphase kann eine Sanierung mittels vollständiger Deckung der Forderungen oder ein Dividendenvergleich sein, bei dem alle Gläubiger im gleichen Ausmass auf einen Teil der Forderungen verzichten, das Unternehmen danach aber im ähnlichen Umfang weitergeführt oder veräussert wird.

Anders als bei aussergerichtlichen Nachlassverfahren muss die Zustimmung nicht durch jeden einzelnen, sondern nur durch eine bestimmte Mehrheit erfolgen (Quorum). Die andere Lösung nach der Stundungsphase ist die geordnete Liquidation in einem Nachlassliquidationsverfahren.
Transliq berät Unternehmen und Private bei der Vorbereitung von Stundungsgesuchen, übernimmt die Aufgabe der Sachwalterin (Nachlass oder Konkursaufschub) oder ist als Liquidatorin tätig. Sie erstellt im Auftrag von Gerichten Gutachten oder vertritt Interessen von Gläubigern im Verfahren (z.B. im Gläubigerausschuss).

Ihr nächster Schritt – ein Gesuch um Nachlassstundung

Ein Schuldner (juristische oder natürliche Person), der überschuldet oder illiquid ist, kann beim zuständigen Nachlassgerichtein Gesuch um Nachlassstundung einreichen, um während dieser entweder eine vollständige Sanierung (Deckung sämtlicher Verbindlichkeiten) zu bewerkstelligen oder mit seinen Gläubigern einen Nachlassvertrag abzuschliessen. Das Gesuch hat sich insbesondere über die finanzielle Situation des Schuldners und seine Absicht, wie er diese bereinigen will, zu äussern.
Dementsprechend sind für eine Nachlassstundung die folgenden Dokumente einzureichen:
eine aktuelle Bilanz eine Erfolgsrechnung eine Liquiditätsplanung ein provisorischer Sanierungsplan oder der Entwurf eines Nachlassvertrages